ADR-Gefahrguttransport

Die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Sie möchten Gefahrengüter transportieren lassen?

Sicherheit nach Vorschrift

ADR-Gefahr­guttransport

Wir organisieren ADR-Transporte gemäß den geltenden Vorschriften und Normen.

Gefahrguttransporte unterliegen speziellen Vorschriften. Ihre Durchführung setzt sowohl eine entsprechende Qualifikation von Seiten des Transportunternehmens als auch entsprechende Befähigungsnachweise des jeweiligen Fahrers voraus und verlangt nach einem verantwortlichen Umgang aller Beteiligten mit dem Gefahrengut.

Transportschutz vom Profi

Mit uns auf der sicheren Seite

Die Fahrzeugflotte von time-x Kuriere GmbH ist entsprechend den Vorschriften des ADR ausgerüstet. Jeder unserer ADR-Fahrer verfügt über die vorgeschriebenen ADR-Bescheinigungen und eine persönliche Schutzausrüstung. Bei Auftragsannahme überprüfen wir die Kennzeichnungspflicht und ggf. die spezifischen Straßen-, Tunnel- und Ländervorschriften. Sollten Sondervorschriften für den Transport Ihrer Gefahrengüter zu beachten sein, so erarbeiten wir gerne eine optimale, auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Lösung.

Klasse 2 – Gase und gasförmige Stoffe

Klasse 2.1 – Gase (entzündbar)

Klasse 2.2 – Gase (nicht entzündbar)

Klasse 2.3 – Gase (giftig)

Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 – Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Klasse 4.2 – Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Klasse 5 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 – Entzündend wirkende Stoffe

Klasse 5.2 – Organische Peroxide

Klasse 6 – Giftige Stoffe

Klasse 6.1 – Giftige Stoffe

Klasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 8 – Ätzende Stoffe

Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Klasse 8 – Ätzende Stoffe

Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände